Krebsvorsorge

„Früherkennungs-Untersuchungen sollten einmal im Jahr erfolgen.“

Der Prostatakrebs ist der häufigste bösartige Tumor beim Mann, gefolgt von Darmkrebs und Lungenkrebs. An vierter Stelle steht der Blasenkrebs und an sechster Stelle der Nierenkrebs.

Etwa ein Viertel (25%) aller Krebserkrankungen beim Mann finden sich in den urologischen Organen. Deshalb ist das Fachgebiet Urologie zur Gesundheitsvorsorge für den Mann sehr bedeutend.

Regelmäßige Untersuchungen sind auch ohne vorangegangene Beschwerden sehr wichtig, denn viele urologische bösartige Erkrankungen verlaufen lange Zeit ohne Beeinträchtigungen. Das führt dazu, dass viele Patienten eine schwerwiegende Erkrankung kaum oder zu spät bemerken.

Die im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Krebsfrüherkennung bei Männern ab dem 45. Lebensjahr kann zahlreiche Tumore des urologischen Fachgebietes nicht rechtzeitig diagnostizieren (z.B. Nierenkrebs, Blasenkrebs, Prostatakrebs, Hodenkrebs u.a.)

Daher sind Vorsorgeuntersuchungen, die über die „gesetzliche Krebsfrüherkennung“ hinausgehen, aus fachärztlicher Sicht sehr zu empfehlen.

Diese zusätzlichen Leistungen, die mehr Sicherheit bieten, werden privat nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Das heißt, Sie haben auch als Kassenpatient die Möglichkeit, neben der notwendigen und ausreichenden Leistungen Ihrer Krankenkasse, die zusätzliche, optimale Gesundheitsleistung zu erhalten.

Die Komplett-Vorsorge zur Früherkennung urologischer Krebserkrankungen:

Die gesetzliche Krebsvorsorgeuntersuchung umfasst nicht alle Untersuchungen, die nach modernsten medizinischen Erkenntnissen helfen könnten, Tumorerkrankungen in einem frühen (und deshalb behandelbaren) Stadium zu erkennen.

So erfolgt die gesetzliche Untersuchung auf Prostatakrebs nur mittels einer Untersuchung durch den Finger („Tastuntersuchung“). Dadurch können bei ausreichender Übung nur etwa die Hälfte aller Tumore erkannt werden. Ob die Erkennung durch den Tastbefundes noch frühzeitig ist, kann nicht garantiert werden.

Wir Urologen halten deshalb zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung über den After, den sog. transrektalen Ultraschall (TRUS), zur genaueren Diagnostik der Vorsteherdrüse für sehr informativ und wichtig hinsichtlich der Anatomie, der Größe und eventueller kritischer Veränderungen. Auch hilft dieser bei der Beurteilung der sog. PSA-Dichte, einem wichtigen Hinweis zur Beurteilung des PSA-Wertes. Eine alleinige Erkennung eines Prostatakrebses ausschließlich über den Ultraschall ist nicht möglich.

Des Weiteren kann über die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens im Blut, des PSA-Wertes, eine Verbesserung der Früherkennung erreicht werden, vor allem, wenn dieser Test jährlich durchgeführt wird. Veränderungen sind dann rechtszeitig zu erkennen.

Die Sensitivität der Prostatatastung alleine liegt nur zwischen 6 und 30%, wird sie kombiniert mit dem PSA-Wert liegt sie bei ca. 55%.

Sind die Tastuntersuchung, der PSA-Wert und der Ultraschall der Prostata (TRUS) auffällig, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Krebs vorliegt, auf ca. 75%.

So empfehle ich neben der Tastuntersuchung die Blutuntersuchung und die Ultraschalluntersuchung.

Auch aufgrund der steigenden Zahlen an Tumoren im Harntrakt sehen wir die genaue Untersuchung des Urins sowie die Ultraschalluntersuchung der Nieren und der Blase als unabdingbar an.

Diese Untersuchungen sind in der Leistungsbeschreibung für die Krebsvorsorgeuntersuchung nicht vorgesehen.

Ich möchte Ihnen eine sinnvolle, vernünftige und vor allem qualifizierte Krebsvorsorge anbieten, da die Zahlen für den Krebstod durch Prostata- und Blasenkarzinom hoch sind. Wie bereits oben erwähnt ist der Prostatakrebs die häufigste Krebserkrankung des Mannes und liegt in der entsprechenden Todesstatistik für einen Mann über 60 Jahre an 1. Stelle, in der Gesamtstatistik an dritter Stelle! Der Blasenkrebs ist beim Mann die vierthäufigste bösartige Erkrankung.

Es entsteht dann zwischen Ihnen und mir ein privates Behandlungsverhältnis. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte mit Erhebung der festgelegten Steigerungssätze (GOÄ). Eine Erstattung dieser Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich.

(c) Simon Motz
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